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   OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19   

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OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19 (https://dejure.org/2021,40532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.2021 - 1 KN 92/19 (https://dejure.org/2021,40532)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 1 KN 92/19 (https://dejure.org/2021,40532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bebauungsplan der Gemeinde Spiekeroog rechtswidrig

Papierfundstellen

  • BauR 2022, 205
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17

    Art der baulichen Nutzung; Ausnahme; Einzelhandelssteuerung; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung können regelmäßig nicht von der Art der baulichen Nutzung abhängig gemacht werden (Anschluss an Senatsurt. v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -).

    Mit diesem Verständnis ist die Festsetzung allerdings unwirksam, da sich für Maßfestsetzungen in Abhängigkeit von der Art der baulichen Nutzung in der BauNVO, von einzelnen hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, keine Rechtsgrundlage findet (Senatsurt. v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -, BauR 2019, 1279 = juris Rn. 40).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Zielsetzung ist, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes zu vermeiden (Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117 ).
  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    § 11 Abs. 1 BauNVO bilde eine taugliche Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Unterkünften für die Gästebeherbergung nur im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Schaffung von mindestens einer Dauerwohnung; das habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 C 5.16 -, Rn. 13, entschieden.
  • BVerwG, 31.01.1995 - 4 NB 48.93

    Wie kann der Bebauungsplan ein Haus pro Grundstück festlegen?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Die Antragsgegnerin beansprucht hier ein Festsetzungserfindungsrecht, das ihr angesichts des in § 9 BauGB i.V.m. der BauNVO verankerten Typenzwangs nicht zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 -, NVwZ 1995, 351 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12

    Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Diese dürfte als Ausschluss von Zweitwohnungen, einer sonst im Allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässigen Art der Nutzung, zu verstehen sein und als solcher von § 1 Abs. 9 i.V.m. Abs. 5 BauNVO gedeckt sein (zur Ausschlussmöglichkeit im Sondergebiet Senatsurt. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, BauR 2015, 452 = juris Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Das BVerwG hat zu dieser Vorschrift ausgeführt (Urt. v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 -, BVerwGE 143, 192 = NVwZ 2012, 1404 = juris Rn. 10):.
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2018 - 1 KN 185/16

    Anpassungsgebot; Ausfertigung; Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Der Plan wurde nicht, wie § 11 Abs. 1 Satz 1 NKomVG es erfordert, vor der Bekanntmachung vom Bürgermeister der Antragsgegnerin unterzeichnet (vgl. zu diesem Erfordernis einer Ausfertigung u.a. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, BauR 2014, 2029 = juris Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.1995 - 1 L 3209/94

    Bauweise; Einzelhaus; Dringender Wohnbedarf; Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Dass er nur Einzel- und Doppelhausbebauung zulässt, schließt die Bebauung mit Zweifamilienhäusern bzw. zwei Häusern auf einem Grundstück nicht aus, soweit diese seitlichen Grenzabstand halten (vgl. Senatsurt. v. 8.12.1995 - 1 L 3209/94 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13

    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Der Plan wurde nicht, wie § 11 Abs. 1 Satz 1 NKomVG es erfordert, vor der Bekanntmachung vom Bürgermeister der Antragsgegnerin unterzeichnet (vgl. zu diesem Erfordernis einer Ausfertigung u.a. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, BauR 2014, 2029 = juris Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 KN 156/18

    Bebauungsplan Nr. 14 "Westdünen" der Stadt Borkum wirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19
    Der Umstand, dass der Landkreis Wittmund 2008 fünf Ferienwohnungen auf dem Grundstück genehmigt hatte, zeigt, dass eine Lesart der Sondergebietsfestsetzung, die auch Ferienwohnungen als Beherbergungsbetriebe ansieht, zumindest vertretbar ist (vgl. zum Ganzen Senatsurt. v. 21.4.2021 - 1 KN 156/18 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 15.03.2024 - 1 N 21.1251

    Unzulässige Verknüpfung der Festsetzung der Grundfläche mit Anzahl der

    Die Vorschrift ermächtigt jedoch nicht dazu, das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung von weiteren Voraussetzungen, insbesondere von der Art der Nutzung bzw. Gestaltung, abhängig zu machen (vgl. NdsOVG, U.v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 - juris Rn. 124; U.v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 - BauR 2019, 1279; OVG NW, U.v. 9.11.2010 - 10 D 15/08.NE - juris Rn. 41; Seith in Brügelmann, BauNVO, Stand Januar 2021, § 16 Rn. 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19

    Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder

    Entgegen einer in Teilen des Schrifttums vertretenen Ansicht, wonach Festsetzungen nach § 6a Abs. 4 Nr. 3 oder 4 BauNVO auf das Baugrundstück zu beziehen sind und das Tatbestandsmerkmal "in Gebäuden" nicht erfordert, dass die festgesetzte Quote mit Geltung für jedes einzelne Gebäude auf dem Baugrundstück festgesetzt wird (vgl. Schimpfermann/Stühler in Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl., § 6a Rn. 31; Blechschmidt in Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand 8/2021, § 6a BauNVO Rn. 64 m. w. N.; Hornmann in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, Werkstand 4/2022, § 6a Rn. 67 i. V. m. § 4a Rn. 86; vgl. auch Ziegler in Brügelmann, BauGB, Werkstand 1/2022, § 4a BauNVO Rn. 104 f. zu § 4a Abs. 4 Nr. 2 BauNVO), ist der Senat der Auffassung, dass der für Wohnungen oder gewerbliche Nutzungen zu verwendende Anteil der zulässigen Geschossfläche nach § 6a Abs. 4 Nr. 3 oder 4 BauNVO gebäudebezogen festzusetzen ist (vgl. Bönker in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 6a Rn. 100; vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 7.10.2021 - 1 KN 92/19 - juris Rn. 120 zu § 4a Abs. 4 Nr. 2 BauNVO).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 MN 165/21

    Campingplatz; Campingplatzgebiet; Dauerwohnen; Durchführungsvertrag;

    Das gilt nach Einfügung bzw. Neufassung des § 12 Abs. 7 BauGB und des § 11 Abs. 2 BauNVO heute nicht mehr (vgl. bereits Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 -, BauR 2022, 205 = NordÖR 2022, 73 = juris Rn. 121 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 1 KN 171/20

    Bebauungsplan; Höhe; Maß der baulichen Nutzung; Teile baulicher Anlagen

    Eine derartige Regelung findet weder im BauGB noch in der BauNVO eine Rechtsgrundlage (vgl. hierzu bereits Senatsurt v. 21.3.2019 - 1 KN 9/17 -, ZfBR 2019, 585 = BauR 2019, 1279 = juris Rn. 40 und zuletzt Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 -, juris Rn. 124 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2022 - 1 MN 52/22

    Bekanntmachung, öffentliche; Bekanntmachung, ortsübliche; Hauptsatzung

    Diesen Bebauungsplan erklärte der Senat mit Urteil vom 7. Oktober 2021 - 1 KN 92/19 - aufgrund eines Ausfertigungsmangels sowie verschiedener Bestimmtheits- und festsetzungstechnischer Mängel für unwirksam.

    Der Aufstellungsbeschluss der Antragsgegnerin erging - das zeigen bereits der zeitliche Kontext sowie die ausdrückliche Bezugnahme in der Beschlussvorlage und im Ratsprotokoll - in Reaktion auf das Senatsurteil vom 7. Oktober 2021 - 1 KN 92/19 -, das den Vorgängerplan "Dorf - Teil A" aufgrund eines Bekanntmachungsmangels, einer bei einigen Festsetzungen ungeeigneten Festsetzungstechnik und einzelnen Bestimmtheitsmängeln für unwirksam erklärt, die Zielsetzung des Plans und auch wesentliche Instrumente zu ihrer Umsetzung aber nicht beanstandet hatte.

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 85/20

    Betriebswohnen; Betriebswohnung; Dauerwohnen; Reines Wohngebiet; Sondergebiet

    Eine solche Beschränkung des Dauerwohnens ist nach der Senatsrechtsprechung hinreichend bestimmt (Senatsbeschl. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, ZfBR 2014, 767 = BRS 82 Nr. 21 = juris Rn. 32) und kann durch städtebauliche Gründe, etwa der Vermeidung von Leerstand während der weitaus meisten Zeit des Jahres, im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 BauNVO gerechtfertigt werden (Senatsbeschl. v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 -, BauR 2022, 205 = juris Rn. 119 u. v. 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, ZfBR 2014, 767 = BRS 82 Nr. 21 = juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2022 - 1 KN 62/20

    Antragsbefugnis; Ferienwohnung; gewerblich; planerisches Ermessen;

    Die Antragsgegnerin, die die Zulässigkeit der Nutzung anhand anderer als in § 9 BauGB genannte Kriterien bestimmen will, beansprucht ein Festsetzungserfindungsrecht, das ihr angesichts des in § 9 BauGB i.V.m. der BauNVO verankerten Typenzwangs nicht zusteht (vgl. Senatsurt. v. 7.10.2021 - 1 KN 92/19 -, ZfBR 2022, 160 = BauR 2022, 205 = juris Rn. 118; BVerwG, Beschl. v. 31.1.1995 - 4 NB 48.93 -, NVwZ 1995, 351 = juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 BN 47.22

    Abgenzung des erneuten Erlasses einer Veränderungssperre von dem Erlass einer

    Sie legt bereits in keiner Weise dar, dass die neben dem Ausfertigungsmangel vom Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollurteil über den "alten" Bebauungsplan (Urteil vom 7. Oktober 2021 - 1 KN 92/19) bezeichneten materiell-rechtlichen Mängel als so geringfügig einzuordnen seien, dass bei der planerischen Zielsetzung, sie zu heilen, nicht mehr von einer "neuen" Planung die Rede sein könnte.
  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 BN 49.22

    Abgenzung des erneuten Erlasses einer Veränderungssperre von dem Erlass einer

    Sie legt bereits in keiner Weise dar, dass die neben dem Ausfertigungsmangel vom Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollurteil über den "alten" Bebauungsplan (Urteil vom 7. Oktober 2021 - 1 KN 92/19) bezeichneten materiell-rechtlichen Mängel als so geringfügig einzuordnen seien, dass bei der planerischen Zielsetzung, sie zu heilen, nicht mehr von einer "neuen" Planung die Rede sein könnte.
  • BVerwG, 21.03.2023 - 4 BN 48.22

    Abgenzung des erneuten Erlasses einer Veränderungssperre von dem Erlass einer

    Sie legt bereits in keiner Weise dar, dass die neben dem Ausfertigungsmangel vom Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollurteil über den "alten" Bebauungsplan (Urteil vom 7. Oktober 2021 - 1 KN 92/19) bezeichneten materiell-rechtlichen Mängel als so geringfügig einzuordnen seien, dass bei der planerischen Zielsetzung, sie zu heilen, nicht mehr von einer "neuen" Planung die Rede sein könnte.
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